Wer verordnet Logopädie ?
Ein Hausarzt, Phoniater/Pädaudiologe, HNO-Arzt oder auch Neurologe kann auf der Grundlage der Heilmittelrichtlinien eine Verordnung zur Sprach-, Sprech- oder Stimmtherapie ausstellen. Die Verordnung wird auf dem Verordnungsblatt „Muster 14“ ausgestellt. Kieferorthopäden und Zahnärzte
können im Falle von „Störungen des orofazialen Muskelgleichgewichts“ ebenfalls eine Verordnung zur „Sprech- und Sprachtherapie“ ausstellen, diese Verordnung wird auf dem Verordnungsblatt „Muster 16“
ausgestellt.
Die logopädische Behandlung muss von einem Arzt verordnet werden und erfolgt in Einzel- oder Gruppentherapie. Im Einzelfall ist auch die Verordnung von Hilfsmitteln, z. B. elektronischen
Kommunikationsgeräten, möglich. In diesem Fall zählen zur logopädischen Behandlung auch die individuelle Anpassung des Gerätes sowie das Gebrauchstraining für Patienten und deren Angehörige.
Erst auf der Grundlage einer Verordnung kann ein/e Logopäde/in tätig werden, d.h. eine logopädische Diagnostik und Therapie durchführen. Mit Ihrer (Erst-) Verordnung können Sie sich dann an jede
zugelassene freie Praxis wenden, die logopädische Therapie anbietet.
Quelle: http://www.dbl-ev.de/