Wichtig !!
Infos zum neuen Verordnungsmuster 14
Die ab dem 1. Januar 2017 zu verwendenden Verordnungsmuster (13, 14, 18) haben im Vergleich zu den bis Ende 2016 gültigen Formularen ein zusätzliches ICD-10-Feld. Die
Angabe eines zweiten ICD-10-Codes sei jedoch nicht regelhaft erforderlich und keine formale Voraussetzung für die Gültigkeit einer Heilmittelverordnung, heißt es in einem Infoschreiben des
GKV-Spitzenverbandes.
Die Angabe eines zweiten ICD-10-Codes könne erforderlich sein, „um in bestimmten Fällen einen besonderen Verordnungsbedarf nach § 106b Abs. 2 Satz 4 SGB V geltend zu machen, bei denen die Angabe
eines zweiten ICD-10-GM-Codes zwingende Voraussetzung ist“, erklärt der GKV-Spitzenverband.