Wichtig !!

Infos zum neuen Verordnungsmuster 14

Zweiter ICD-10-Code nicht immer erforderlich !

 

Die ab dem 1. Januar 2017 zu verwendenden Verordnungsmuster (13, 14, 18) haben im Vergleich zu den bis Ende 2016 gültigen Formularen ein zusätzliches ICD-10-Feld. Die Angabe eines zweiten ICD-10-Codes sei jedoch nicht regelhaft erforderlich und keine formale Voraussetzung für die Gültigkeit einer Heilmittelverordnung, heißt es in einem Infoschreiben des GKV-Spitzenverbandes.

Die Angabe eines zweiten ICD-10-Codes könne erforderlich sein, „um in bestimmten Fällen einen besonderen Verordnungsbedarf nach § 106b Abs. 2 Satz 4 SGB V geltend zu machen, bei denen die Angabe eines zweiten ICD-10-GM-Codes zwingende Voraussetzung ist“, erklärt der GKV-Spitzenverband.

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